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Kosten

Privat Versicherte/ Beihilfe

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Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Je nach vereinbartem Tarif, können jedoch die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, variieren. Es empfiehlt sich vorab abzuklären, inwiefern und in welchem Maße eine Kostenübernahme gewährleistet ist. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im von den privaten Kassen anerkannten 2,3- 3,5 fachen Regelsteigerungssatz.

Wichtig: Aufgrund der gestiegenen Kosten verwende ich ab 01.11.23 den Steigerungssatz von 2,73, so dass Sie für 50 Minuten 110,00 Euro zahlen müssen, es aber sein kann, dass Ihnen Ihre Versicherung nur den Regelsatz von 2,3 (92,50 Euro) ersetzt.

Selbstzahler

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Als Selbstzahler ist kein Antragsverfahren notwendig. Die psychotherapeutischen Sitzungen werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Die Kosten entsprechen in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapie (nach EBM), aktuell: 110,00 Euro je Einzelsitzung á 50 Minuten.

Gesetzlich Versicherte

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Als niedergelassener Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erfolgt die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen durch das Einlesen Ihrer Versichertenkarte.

Die Möglichkeit der Abrechnung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens biete ich daher nicht an.

Ausfallhonorar

 

Meine Praxis ist eine Bestellpraxis. Um eine verlässliche Planung in meiner Praxis zu gewährleisten, bitte ich Sie um die pünktliche Einhaltung der vereinbarten Termine. Ich bitte Sie mir eventuelle Terminveränderungen und -absagen so früh wie möglich mitzuteilen, mindestens jedoch 24 Stunden vor Terminbeginn. Bei Nichteinhaltung der Absagefrist von 24 Stunden wird ein Ausfallhonorar von 80 Euro in Rechnung gestellt, bei unentschuldigten Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar von 110 Euro berechnet.

Sollte von meiner Seite aus eine Sitzung innerhalb 24 Std. vorher abgesagt werden (auch Therapeuten erkranken mal kurzfristig), biete ich Ihnen dafür selbstverständlich eine kostenlose Ersatzstunde an. 

Als approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist es mir möglich, sowohl mit den gesetzlichen Krankenkassen, als auch mit den privaten Krankenkassen abzurechnen. Darüberhinaus können die Kosten der Therapie auch selbst getragen werden.

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